Wir stellen Ihren Gefahrgutbeauftragten
Was macht ein Gefahrgutbeauftragter?
Die Aufgaben eines (externen) Gefahrgutbeauftragten sind gut zu umreißen, da sie gesetzlich vorgegeben sind. Nach §8 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) fallen dem Gefahrgutbeauftragten vor allem folgende Pflichten und Aufgaben zu:
- Beratung und Überwachung der Einhaltung der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter
- Schriftliche Dokumentation aller Beratungstätigkeiten
- Erstellung von Berichten bei Gefahrgutunfällen
- Ausreichende und regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter
- Erstellung des Jahresberichts
- Aufbewahrung der Dokumente für fünf Jahre
Das bedeutet, dass wir Sie entlang Ihres Prozesses beraten und betreuen. Wir erfassen Ihren Status Quo, inwiefern mit Gefahrgut umgegangen wird und schulen Ihre Mitarbeiter für ihre Aufgabe im Gefahrgutprozess. Wir stehen jederzeit für Fragen zur Verfügung, die sich in Ihrem täglichen Geschäft ergeben und stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite. Wir dokumentieren alle relevanten Schritte und erstellen mit Ihren Angaben den Jahresbericht. Auch bei Rückfragen von Behörden oder Kontrollen stehen wir Ihnen zur Seite.