ADR 1000-Punkte-Rechner

Berechnung nach ADR 1.1.3.6 anhand von UN-Nummer und Menge.

Geben Sie je Position nur die UN-Nummer und die Menge ein. Die weiteren Angaben werden aus der hinterlegten ADR-Datenbank übernommen.
Eingabe mit oder ohne „UN“ möglich.
Menge nach ADR 1.1.3.6 eintragen, z. B. kg, Liter oder NEM je nach Stoff/Gegenstand.
Noch keine Position erfasst.
Die Berechnung dient der Orientierung nach ADR 1.1.3.6. Weitere Vorschriften, Sondervorschriften, Verpackungsanweisungen, Dokumentationspflichten und nationale Regelungen können zusätzlich zu beachten sein.

ADR 1000-Punkte-Rechner nach ADR 1.1.3.6

Mit dem ADR 1000-Punkte-Rechner können Sie schnell prüfen, ob eine Gefahrgutbeförderung noch innerhalb der Mengengrenzen nach ADR 1.1.3.6 liegt. Die sogenannte 1000-Punkte-Regel ist besonders für Unternehmen wichtig, die gefährliche Güter nur in begrenzten Mengen befördern, zum Beispiel als Handwerker, Händler, Werkstatt, Spedition, Entsorger oder Produktionsbetrieb.

Die Bedienung ist bewusst einfach gehalten: Sie geben lediglich die UN-Nummer und die Menge des Gefahrguts ein. Der Rechner ermittelt anhand der hinterlegten ADR-Daten automatisch die Beförderungskategorie, den Berechnungsfaktor und die daraus entstehenden Punkte. Werden mehrere Gefahrgüter zusammen auf einer Beförderungseinheit transportiert, werden die Punkte automatisch addiert.

Das Ergebnis zeigt Ihnen, ob die 1000-Punkte-Grenze eingehalten oder überschritten wird. So erhalten Sie eine schnelle Orientierung, ob die Erleichterungen nach ADR 1.1.3.6 grundsätzlich in Betracht kommen oder ob der Transport als regulärer ADR-Gefahrguttransport geplant werden muss.

Wichtig ist: Die 1000-Punkte-Regel ist keine vollständige Befreiung vom Gefahrgutrecht. Auch bei einer Beförderung unterhalb der 1000-Punkte-Grenze können weiterhin Pflichten bestehen, zum Beispiel zur richtigen Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung, Ladungssicherung, Unterweisung der beteiligten Personen und Dokumentation.

Was passiert, wenn 1000 Punkte überschritten werden?

Werden mehr als 1000 Punkte erreicht, kann die Freistellung nach ADR 1.1.3.6 für diese Beförderung nicht genutzt werden. Der Transport ist dann als regulärer Gefahrguttransport nach ADR zu behandeln.

Das bedeutet in der Praxis: Vor der Beförderung muss geprüft werden, welche vollständigen ADR-Pflichten für den konkreten Stoff, die Menge, das Fahrzeug und die Transportart gelten. Dazu können insbesondere ein korrektes Beförderungspapier, die vorgeschriebene Fahrzeugausrüstung, orangefarbene Warntafeln, ein Fahrer mit gültiger ADR-Bescheinigung, schriftliche Weisungen, geeignete Feuerlöscher sowie die Einhaltung weiterer Kennzeichnungs-, Verpackungs- und Dokumentationspflichten gehören.

Wenn die 1000-Punkte-Grenze überschritten wird, gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

1. Die Beförderung wird als vollständiger ADR-Transport organisiert.
2. Die Menge wird reduziert oder auf mehrere Beförderungseinheiten bzw. Transporte aufgeteilt, sofern dies rechtlich und praktisch zulässig ist.

Vor einer solchen Entscheidung sollte immer geprüft werden, ob die Aufteilung tatsächlich zulässig ist und ob weitere Vorschriften, Sondervorschriften oder Zusammenladeverbote zu beachten sind.

Sie sind unsicher, ob Ihre Gefahrgutbeförderung korrekt eingestuft ist?

Als externer Gefahrgutbeauftragter unterstütze ich Sie bei der Prüfung von Gefahrguttransporten, Beförderungspapieren, Unterweisungen und der praktischen Umsetzung der ADR-Vorschriften im Unternehmen.