ADR 1000-Punkte-Rechner – Gefahrgutpunkte online berechnen

Mit dem kostenlosen ADR 1000-Punkte-Rechner prüfen Sie, ob eine Gefahrgutbeförderung in Versandstücken innerhalb der Mengengrenzen nach ADR 1.1.3.6 liegt. Geben Sie die UN-Nummer und die maßgebende Menge ein. Beförderungskategorie, Faktor und Punktzahl werden automatisch ermittelt.

Version 1.5.4

ADR 1000-Punkte-Rechner

Berechnung nach ADR 1.1.3.6 für die Beförderung gefährlicher Güter in Versandstücken.

Geben Sie je Position nur die UN-Nummer und die Menge ein. Die weiteren Angaben werden aus der hinterlegten ADR-Datenbank übernommen.
Eingabe mit oder ohne „UN“ möglich.
Maßgebende Menge nach ADR 1.1.3.6.3 eintragen. Die richtige Einheit richtet sich nach dem Gefahrgut.
Welche Menge ist einzugeben?
  • Flüssigkeiten: Gesamtmenge des enthaltenen gefährlichen Gutes in Litern
  • Feststoffe sowie verflüssigte, tiefgekühlt verflüssigte und gelöste Gase: Nettomasse in kg
  • Verdichtete und adsorbierte Gase sowie Chemikalien unter Druck: Fassungsraum des Gefäßes in Litern
  • Klasse 1: Nettoexplosivstoffmasse in kg
  • Gegenstände: Gesamtmasse der Gegenstände ohne ihre Verpackungen in kg
Noch keine Position erfasst.
Die Berechnung dient der Orientierung für Beförderungen in Versandstücken nach ADR 1.1.3.6. Sie ersetzt keine Prüfung der Klassifizierung und der weiteren anwendbaren Vorschriften.

Was bedeutet die 1.000-Punkte-Regel?

ADR 1.1.3.6 ermöglicht bei der Beförderung gefährlicher Güter in Versandstücken Erleichterungen, wenn die festgelegten Höchstmengen je Beförderungseinheit eingehalten werden. Werden verschiedene Gefahrgüter gemeinsam befördert, müssen die jeweiligen Mengen mit dem Faktor ihrer Beförderungskategorie multipliziert und anschließend addiert werden.

Eine Summe von höchstens 1.000 Punkten liegt noch innerhalb der Mengengrenze. Erst bei mehr als 1.000 Punkten ist die Freistellung nach ADR 1.1.3.6 für diese Beförderung nicht mehr anwendbar.

Wie werden die ADR-Punkte berechnet?

Die Beförderungskategorie ergibt sich aus Spalte 15 der Tabelle A in Kapitel 3.2 ADR:

  • Beförderungskategorie 0: keine Freistellung nach ADR 1.1.3.6

  • Beförderungskategorie 1: Menge × 50

  • bestimmte Stoffe der Beförderungskategorie 1: Menge × 20

  • Beförderungskategorie 2: Menge × 3

  • Beförderungskategorie 3: Menge × 1

  • Beförderungskategorie 4: keine Anrechnung auf die Punktesumme

Der Rechner berücksichtigt auch die in ADR 1.1.3.6.4 ausdrücklich genannten Ausnahmen mit dem Faktor 20.

Welche Menge muss eingegeben werden?

Die maßgebende Menge richtet sich nach der Art des Gefahrguts:

  • Flüssigkeiten: Gesamtmenge des enthaltenen gefährlichen Gutes in Litern

  • Feststoffe: Nettomasse in Kilogramm

  • verflüssigte, tiefgekühlt verflüssigte und gelöste Gase: Nettomasse in Kilogramm

  • verdichtete und adsorbierte Gase sowie Chemikalien unter Druck: Fassungsraum der Gefäße in Litern

  • Gegenstände: Gesamtmasse der Gegenstände ohne ihre Verpackungen in Kilogramm

  • Klasse 1: Nettoexplosivstoffmasse in Kilogramm

Entscheidend ist nicht zwingend das Gewicht des vollständigen Versandstücks. Die richtige Mengengrundlage muss daher vor der Berechnung geprüft werden.

Welche Erleichterungen gelten unter 1.000 Punkten?

Bei Einhaltung der Mengengrenzen können unter anderem Erleichterungen hinsichtlich der orangefarbenen Kennzeichnung, der schriftlichen Weisungen, der ADR-Bescheinigung des Fahrers und bestimmter Fahrzeugausrüstungen in Anspruch genommen werden.

Die 1.000-Punkte-Regel ist jedoch keine vollständige Befreiung vom ADR. Regelmäßig bleiben insbesondere Anforderungen bestehen an:

  • Klassifizierung des Gefahrguts

  • zugelassene Verpackungen

  • Kennzeichnung und Bezettelung der Versandstücke

  • Beförderungspapier

  • Ladungssicherung

  • Feuerlöschausrüstung

  • Unterweisung der beteiligten Personen nach ADR 1.3

  • Einhaltung von Zusammenladeverboten und Sondervorschriften

Welche Pflichten konkret gelten, muss für die jeweilige Beförderung geprüft werden.

Wann kann der Rechner nicht verwendet werden?

Der Rechner ist für Beförderungen gefährlicher Güter in Versandstücken nach ADR 1.1.3.6 vorgesehen. Er ist nicht für Beförderungen in Tanks oder loser Schüttung bestimmt.

Das Werkzeug ersetzt außerdem nicht die fachliche Prüfung der Klassifizierung, Verpackungsgruppe, Sondervorschriften, Freistellungen oder Beförderungszulässigkeit. Bei mehreren möglichen ADR-Einträgen zu einer UN-Nummer muss der zutreffende Eintrag anhand der Stoffeigenschaften ausgewählt werden.

ADR-Beförderungspapier erstellen

Auch bei Anwendung der 1.000-Punkte-Regel ist grundsätzlich ein Beförderungspapier erforderlich, sofern keine andere anwendbare Freistellung greift.

Mit unserem kostenlosen Assistenten können Sie anschließend ein ADR-Beförderungspapier erstellen und als PDF speichern.

Gefahrgutberechnung fachlich prüfen lassen

Sie sind unsicher, welcher ADR-Eintrag, welche Mengeneinheit oder welche Beförderungskategorie anzuwenden ist? Lassen Sie den Beförderungsfall durch einen externen Gefahrgutbeauftragten prüfen.

Häufige Fragen zum ADR 1000-Punkte-Rechner

Sind genau 1.000 Punkte noch zulässig?

Ja. Die Mengengrenze nach ADR 1.1.3.6 ist bei genau 1.000 Punkten noch eingehalten. Überschritten wird sie erst bei mehr als 1.000 Punkten.

Ja. Die jeweiligen Mengen werden mit dem zugehörigen Faktor multipliziert. Anschließend werden sämtliche Punktwerte der Beförderungseinheit addiert.

Bei Anwendung der Freistellung nach ADR 1.1.3.6 ist grundsätzlich keine ADR-Bescheinigung nach ADR 8.2.1 erforderlich. Eine Unterweisung nach ADR 1.3 bleibt jedoch notwendig.

Grundsätzlich ja. ADR 1.1.3.6 hebt die Pflicht zum Beförderungspapier nicht allgemein auf. Eine Befreiung kann sich aber aus einer anderen anwendbaren Freistellungsregelung ergeben.

Nein. Die Freistellung nach ADR 1.1.3.6 und dieser Rechner beziehen sich auf Beförderungen gefährlicher Güter in Versandstücken.

Die Mengengrenze gilt jeweils für die einzelne Beförderungseinheit.

Fachlicher Stand: August 2026 · Regelwerksgrundlage: ADR 2025
Fachlich betreut durch die Velox TransLog Beratungs GmbH.