ADR-Beförderungspapier online erstellen – kostenlos

Erstellen Sie hier kostenlos ein ADR-Beförderungspapier für den Straßentransport gefährlicher Güter nach ADR 2025. Erfassen Sie Absender, Empfänger, Gefahrgutpositionen, Verpackungen und Mengen. Anschließend können Sie das Beförderungspapier drucken oder als PDF speichern.

Der Assistent unterstützt außerdem die Berechnung nach ADR 1.1.3.6 („1.000-Punkte-Regel“). Die Nutzung ist ohne Registrierung möglich.

Was ist ein ADR-Beförderungspapier?

Das ADR-Beförderungspapier enthält die vorgeschriebenen Angaben zu den gefährlichen Gütern einer Sendung. Es muss dem Beförderer vor Beginn der Beförderung zur Verfügung gestellt und während des Transports mitgeführt werden.

Die Anforderungen ergeben sich insbesondere aus Abschnitt 5.4.1 ADR. In Deutschland muss der Absender nach § 18 Absatz 1 Nummer 8 GGVSEB dafür sorgen, dass ein ordnungsgemäßes Beförderungspapier mitgegeben wird.

Welche Angaben gehören in ein ADR-Beförderungspapier?

Zu den grundlegenden Angaben gehören insbesondere:

  • UN-Nummer mit den Buchstaben „UN“,
  • offizielle Benennung für die Beförderung,
  • Gefahrgutklasse und gegebenenfalls Nebengefahren,
  • Verpackungsgruppe, soweit zugeordnet,
  • Tunnelbeschränkungscode, soweit vorgeschrieben,
  • Anzahl und Beschreibung der Versandstücke,
  • Gesamtmenge des gefährlichen Gutes,
  • Name und Anschrift des Absenders,
  • Name und Anschrift des Empfängers,
  • erforderliche Zusatzvermerke für besondere Beförderungsfälle.

Die genaue Reihenfolge und zusätzliche Angaben richten sich nach dem jeweiligen ADR-Eintrag und der Art der Beförderung.

 

Beförderung nach der 1.000-Punkte-Regel

Der Assistent berechnet anhand der eingegebenen Menge und Beförderungskategorie die Punkte nach ADR 1.1.3.6. Liegt die berechnete Summe bei höchstens 1.000 Punkten, können bestimmte Erleichterungen in Anspruch genommen werden.

Die 1.000-Punkte-Regel befreit jedoch nicht automatisch von allen Vorschriften. Insbesondere können weiterhin Anforderungen an das Beförderungspapier, die Unterweisung der beteiligten Personen, die Ladungssicherung und die Feuerlöschausrüstung bestehen.

Wer trägt die Verantwortung für die Angaben?

Der Absender trägt die Verantwortung dafür, dass das gefährliche Gut richtig klassifiziert und das Beförderungspapier vollständig und zutreffend erstellt wird. Eine Kopie des Beförderungspapiers und der erforderlichen Zusatzinformationen muss grundsätzlich mindestens drei Monate aufbewahrt werden.

Das Online-Werkzeug ist eine Erstellungshilfe. Es ersetzt nicht die Prüfung der Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung, Sondervorschriften oder Zulässigkeit der Beförderung.

Wann ist eine fachliche Prüfung sinnvoll?

Eine persönliche Prüfung empfiehlt sich insbesondere bei:

  • mehreren möglichen ADR-Einträgen zu einer UN-Nummer,
  • n.a.g.-Einträgen und technischen Benennungen,
  • Abfällen oder umweltgefährdenden Stoffen,
  • leeren ungereinigten Verpackungen oder Tanks,
  • Beförderungen in Tanks oder loser Schüttung,
  • Stoffen der Klassen 1, 2 und 7,
  • Sondervorschriften und behördlichen Ausnahmen,
  • Unsicherheit über die 1.000-Punkte-Regel.

Gefahrgutangaben fachlich prüfen lassen

Sie sind sich bei der Auswahl des ADR-Eintrags oder den erforderlichen Angaben nicht sicher? Lassen Sie den Beförderungsfall durch einen externen Gefahrgutbeauftragten prüfen.

Häufige Fragen zum ADR-Beförderungspapier

Kann ich das Beförderungspapier kostenlos erstellen?

Ja. Der Assistent kann ohne Registrierung kostenlos genutzt werden. Das fertige Dokument lässt sich ausdrucken oder über die Druckfunktion des Browsers als PDF speichern.

Ja. Wenn die erforderlichen Angaben vorliegen, berechnet der Assistent die Punkte nach ADR 1.1.3.6. Entscheidend ist, dass der richtige ADR-Eintrag und die zutreffende Beförderungskategorie ausgewählt wurden.

 

Grundsätzlich ja. Die Freistellung nach ADR 1.1.3.6 hebt die Pflicht zum Beförderungspapier nicht allgemein auf. Eine Befreiung kann sich jedoch aus anderen anwendbaren Freistellungsregelungen ergeben.

Die UN-Nummer allein reicht nicht immer aus, um den richtigen Eintrag zu bestimmen. Eigenschaften wie Verpackungsgruppe, Aggregatzustand, Dampfdruck oder Sondervorschriften können entscheidend sein. Im Zweifelsfall sollte die Zuordnung fachlich geprüft werden.

Nach ADR und GGVSEB müssen der Absender und der Beförderer jeweils eine Kopie des Beförderungspapiers grundsätzlich mindestens drei Monate ab Ende der Beförderung aufbewahren.

 

Fachlicher Stand

Stand: August 2026 · Regelwerksgrundlage: ADR 2025

Fachlich betreut durch die Velox TransLog Beratungs GmbH. Jens Kottwitz ist externer Gefahrgutbeauftragter und Sachverständiger im Transportwesen.