Über Jens Kottwitz
Sachverständiger im Transportwesen
Verkehrsleiter (IHK)
Ausbildereignung (AEVO)
Mitglied im Bundesverband
deutscher Sachverständiger
BAFA-Berater
Qualifizierung gem. VDI 2700A
Gefahrgutbeauftragter
Finanzbuchhalter
Landwirtschaftsmeister

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Wer benötigt einen Verkehrsleiter?
Seit dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) 1071/2009 muss jedes Unternehmen, der eine Güterkraftverkehrserlaubnis beantragt, einen Verkehrsleiter benennen. Das kann sowohl der Unternehmer selbst, ein Angestellter des Betriebes oder ein externer Verkehrsleiter sein. Ab Mitte 2017 gilt dies auch für Lohnunternehmer. Das gilt für Fahrzeuge ab national ab 3,5 t zGG oder 2,5 t bei internationalem Güterverkehr.
- Beratung und Überwachung der Einhaltung der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter
- Schriftliche Dokumentation aller Beratungstätigkeiten
- Ausreichende und regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter
- Erstellung des Jahresberichts
- Aufbewahrung der Dokumente für fünf Jahre

