ADR-Schulung für Mitarbeiter nach Kapitel 1.3 ADR

Eine ADR-Schulung für Mitarbeiter nach Kapitel 1.3 ADR ist grundsätzlich erforderlich, wenn ihre Tätigkeiten Auswirkungen auf die Beförderung gefährlicher Güter haben. Dies betrifft unter anderem Mitarbeiter in Versand, Verpackung, Lager, Verladung, Disposition, Warenannahme und Dokumentation.

Wir führen praxisnahe Schulungen nach Kapitel 1.3 ADR durch und passen die Inhalte an die tatsächlichen Gefahrgüter, Aufgaben und betrieblichen Abläufe Ihres Unternehmens an. Die Schulung ist online oder vor Ort möglich und wird mit einem Schulungsnachweis dokumentiert.

Diese Unterweisung ist keine ADR-Fahrerschulung nach Kapitel 8.2 ADR und ersetzt keine erforderliche ADR-Schulungsbescheinigung für Fahrzeugführer.

ADR 2025 · Kapitel 1.3

Häufige Fragen zur ADR-Schulung

Antworten zu Teilnehmern, Inhalten, Wiederholung und Schulungsnachweis.

Wer muss nach Kapitel 1.3 ADR geschult werden?

Geschult werden müssen Personen, deren Aufgaben die Beförderung gefährlicher Güter betreffen. Dazu gehören beispielsweise Mitarbeiter in Versand, Verpackung, Kennzeichnung, Lager, Verladung, Entladung, Disposition, Warenannahme und Dokumentation. Inhalt und Umfang richten sich nach den tatsächlichen Aufgaben und Verantwortlichkeiten.

Welche Inhalte umfasst die ADR-Schulung?

Die Unterweisung besteht aus einer allgemeinen Einführung, einer aufgabenbezogenen Schulung und einer Sicherheitsunterweisung. Soweit erforderlich, gehören auch Vorschriften zur Sicherung nach Kapitel 1.10 ADR dazu. Die konkreten Inhalte werden an die Gefahrgüter und betrieblichen Abläufe angepasst.

Wann muss die Unterweisung durchgeführt und wiederholt werden?

Die Unterweisung muss grundsätzlich vor der eigenverantwortlichen Übernahme der Tätigkeit erfolgen. Bis dahin dürfen Aufgaben nur unter direkter Überwachung einer unterwiesenen Person ausgeführt werden. Das ADR schreibt kein festes Wiederholungsintervall vor; die Kenntnisse müssen jedoch durch regelmäßige Auffrischungen an Vorschriften, Aufgaben und betriebliche Veränderungen angepasst werden.

Gilt die Schulungspflicht auch bei begrenzten Mengen oder unter 1.000 Punkten?

Ja. Die Nutzung von Erleichterungen für begrenzte Mengen oder nach ADR 1.1.3.6 beseitigt die Unterweisungspflicht nicht automatisch. Auch in diesen Fällen müssen die beteiligten Mitarbeiter die für ihre Aufgaben maßgebenden Vorschriften kennen.

Wie muss die Schulung dokumentiert werden?

Die Unterweisung ist nachvollziehbar zu dokumentieren. Der Nachweis sollte insbesondere Teilnehmer, Datum, Dauer, Inhalte und die unterweisende Person enthalten. Die Aufzeichnungen sind in Deutschland fünf Jahre ab ihrer Erstellung aufzubewahren und dem Mitarbeiter oder der zuständigen Behörde auf Verlangen zur Verfügung zu stellen.

Weitere Fragen?

Unser Team steht Ihnen bei weiteren Fragen jederzeit gerne zur Verfügung.