Wir stellen Ihren Gefahrgutbeauftragten

deutschlandweit

unbürokratisch - sofort

Als zertifizierte Gefahrgutbeauftragte bieten wir umfassende Dienstleistungen an, um Ihr Unternehmen bei der Einhaltung aller relevanten Vorschriften und Gesetze im Bereich Gefahrguttransport zu unterstützen.

Gefahrgutbeauftragter  Jens Kottwitz

Der Dienst steht sofort zur Verfügung

Sie benötigen Ihren Gefahrgutbeauftragten sofort? Nehmen Sie gleich Kontakt mit uns auf. Ohne lange Wartezeiten erhalten Sie die Bestätigung, dass Sie von einem Gefahrgutbeauftragten betreut werden direkt nach Vertragsunterzeichnung.

Straßen
Transport

Schiff
Transport

Luftfracht
Transport

RID
Eisenbahn

Gefahrgutbeauftter Jens Kottwitz

Kompetente Partner an Ihrer Seite

Wir beraten und betreuen Sie entlang Ihres Prozesses. Wir erfassen Ihren Status Quo, inwiefern mit Gefahrgut umgegangen wird und schulen Ihre Mitarbeiter für ihre Aufgabe im Gefahrgutprozess.  Wir dokumentieren alle relevanten Schritte und erstellen mit Ihren Angaben den Jahresbericht. Auch bei Rückfragen von Behörden oder Kontrollen stehen wir Ihnen zur Seite.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

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Was macht ein Gefahrgutbeauftragter?

Die Aufgaben eines (externen) Gefahrgutbeauftragten sind gut zu umreißen, da sie gesetzlich vorgegeben sind. Nach §8 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) fallen dem Gefahrgutbeauftragten vor allem folgende Pflichten und Aufgaben zu:

  • Beratung und Überwachung der Einhaltung der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter
  • Schriftliche Dokumentation aller Beratungstätigkeiten
  • Ausreichende und regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter
  • Erstellung des Jahresberichts
  • Aufbewahrung der Dokumente für fünf Jahre
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Ausnahmen Gefahrgut

Gibt es Ausnahmen?

Die GbV kennt zahlreiche Ausnahmen, von denen Sie profitieren können. Die wichtigste: Wenn der Unternehmer selbst die Funktionen eines Gefahrgutbeauftragten übernimmt, ist kein weiterer Beauftragter nötig. Natürlich muss der Unternehmer entsprechend geschult sein.

Wer muss geschult werden?

Jede Person, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist, muss eine Gefahrgutschulung absolvieren. Dies umfasst nicht nur Fahrer, sondern auch Personen, die am Verladen, Entladen, Verpacken oder der Dokumentenerstellung beteiligt sind. Auch Gefahrgutbeauftragte und Personen, die an der Beförderung im Luftverkehr beteiligt sind, benötigen eine entsprechende Schulung. 

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  • Gefahrgutfahrer:

    Fahrer, die gefährliche Güter in kennzeichnungspflichtigen Mengen transportieren, benötigen einen ADR-Schein (ADR = Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße), der durch eine Schulung und Prüfung erworben wird. 

  • Gefahrgutbeauftragte:

    Unternehmen, die regelmäßig Gefahrgüter befördern, müssen einen Gefahrgutbeauftragten bestellen, der ebenfalls eine spezielle Schulung und Prüfung ablegen muss. 

  • Mitarbeiter in der Beförderung:

    Jede Person, die mit der Beförderung gefährlicher Güter zu tun hat, muss eine Unterweisung erhalten. Dazu gehören unter anderem Verlader, Entlader, Verpackungspersonal und Personen, die an der Erstellung von Gefahrgutdokumenten beteiligt sind. 

Ihr Partner für Gefahrgut & Sicherheit

  • Überwachung aller Prozesse rund um die Beförderung gefährlicher Güter
  • Kontrolle der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben (ADR/GGVS)
  • Erstellung und Pflege von Arbeitsanweisungen
  • Organisation und Begleitung externer sowie interner Audits
  • Ansprechpartner für Behörden, Fahrer und Disponenten