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Wir bieten Ihnen transparente Paket- und Pauschalpreise. So können Sie Ihr Budget sicher planen.

Externer Verkehrsleiter


Jedes Transportunternehmen, das Transporte mit Fahrzeugen über 3,5 t zGG (national) oder 2,5 t zGG (international) ausführt, benötigt einen Verkehrsleiter. Wir stellen den Verkehrsleiter für Ihr Transportunternehmen.


Unterstützung beim Genehmigungsverfahren Kommunikation mit den Behörden
Moderne Analyseprogramme zur Auswertung von Fahrerkarten und Massenspeichern
Digitale Datensicherung und gesetzeskonforme Archivierung
Unterstützung bei Behördenkontakten
Beratung zu Lenk- und Ruhezeiten, Bußgeldvermeidung
Schulungen und Fahreranweisungen

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Externer Gefahrgutbeauftragter


Sie sind beteiligt an der Beförderung gefährlicher Güter? Sie benötigen einen Gefahrgutbeauftragten? Wir stellen einen kompetenten Gefahrgutbeauftragten mit langjähriger Erfahrung. Hier finden Sie mehr zur externen Gefahrgutbeauftragung für den Verkehrsträger Straße (ADR).


Wer muss geschult werden? Jede Person, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist, muss eine Gefahrgutschulung absolvieren. Dies umfasst nicht nur Fahrer, sondern auch Personen, die am Verladen, Entladen, Verpacken oder der Dokumentenerstellung beteiligt sind. 

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Externer Abfallbeauftragter


Sie sind ein Unternehmen, das nach Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) einen Abfallbeauftragten benötigt? Wir unterstützen Sie als externe Abfallbeauftragte z.B. bei der Stoffstromanalyse, der Entwicklung von Konzepten zur Einführung umweltfreundlicher und abfallarmer Verfahren, sowie der Erstellung der Abfallbilanz und des Jahresberichtes.

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Unternehmensberatung Transport und Landwirtschaft (lof-Transporte)


Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung im Transportbereich und der Landwirtschaft, um Ihr Unternehmen zu gründen. In der Beratung erhält der Gründer umfassende Hilfe zu verschiedenen Themen, welche die Existenzgründung betreffen. Sie erhalten Unterstützung beim Umgang mit den Behörden, in der Unternehmensführung und der Kalkulation der Betriebszweige.


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Fahrpersonalverordnung

Schulungen

  • ADR 1.3 Unterweisung und Mitarbeiterschulung

    ADR 1.3 Unterweisung und Mitarbeiterschulung

    Kein Gefahrguttransport ohne Schulung. Lassen Sie sich gut für Gefahrgut schulen! ADR 2025 hat noch mal klargestellt, dass jede Person, die ie an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist, geschult werden muss. Ob im wöchentlichen Termin oder individuell, wir freuen uns auf Sie.
  • Ladungssicherungs-Schulung VDI 2700

    Ladungssicherungs-Schulung VDI 2700

    Ungesicherte oder schlecht gesicherte Ladung gehört zu den häufigsten Unfallursachen. Wie Sie Ihre Ladung richtig sichern und damit sich und andere Verkehrsteilnehmer schützen, lernen Sie praxisnah in dieser Schulung.
  • Verkehrsleiter-Prüfung

    Verkehrsleiter-Prüfung

    Der Intensivkurs für die IHK-Fachkundeprüfung findet in kleinen Gruppen oder als In-House-Schulung statt. Das erprobte Schulungsprogramm beinhaltet in etwa 48 Stunden und kann als Block oder nach Absprache bequem am Wochenende absolviert werden.
  • Kalkulation im Transportunternehmen

    Kalkulation im Transportunternehmen

    Nur wer seine Kosten kennt, kann am Markt bestehen. Sie lernen in diesem Kurs die Selbstkostenrechnung und Fahrzeugkostenkalkulation kennen. Können Sie Ihre BWA lesen? Hier wird ihnen gezeigt, wie sie die nötigen Informationen aus den Unterlagen des Steuerberaters herauslesen. Auch als Prüfungsvorbereitung geeignet.
  • Schulung Digitales-Kontrollgerät

    Schulung Digitales-Kontrollgerät

    Mit unserer Schulung „digitaler Tachograph“ erfüllen Sie Ihre Pflicht zur Schulung Ihrer Fahrer im Umgang mit den Fahrtenschreibern. Berücksichtigt werden alle gängigen Kontrollgeräte und die aktuellen Änderungen zum Fahrpersonalrecht.

    Wir stellen Ihren Verkehrsleiter.Externer Verkehrsleiter

    Sollten Sie in Ihrem Unternehmen keinen eigenen Verkehrsleiter beschäftigen, bietet Ihnen ein von uns bereitgestellter externer Verkehrsleiter eine unkomplizierte Lösung, um Ihr Verkehrsunternehmen erfolgreich zu führen.

    Wir übernehmen sämtliche Aufgaben im Bereich des Verkehrsmanagements und der Verkehrsregulierung, so dass Sie sich vollständig auf Ihr Hauptgeschäft fokussieren können.

     

    Kontakt: Tel. 05173-8459950 Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

     


    Wer benötigt einen Verkehrsleiter ?

    Seit dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) 1071/2009 muss jedes Unternehmen, der eine Güterkraftverkehrserlaubnis beantragt, einen Verkehrsleiter benennen. Das kann sowohl der Unternehmer selbst, ein Angestellter des Betriebes oder ein externer Verkehrsleiter sein. Ab Mitte 2017 gilt dies auch für Lohnunternehmer. Das gilt für Fahrzeuge ab national ab 3,5 t zGG oder 2,5 t bei internationalem Güterverkehr.

     

    Unterstützung beim Genehmigungsverfahren für die Transportlizenz

    Kommunikation mit den Behörden

    Stellen des Verkehrsleiters

     

    mit all seinen Aufgaben.

    EU LizenzDie da sind:

    • Instandhaltungsmanagement für die Fahrzeuge
    • die Prüfung der Beförderungsverträge und Dokumente
    • die grundlegende Rechnungsführung
    • die Zuweisung der Ladung und der Fahrdienste an die Fahrer sowie die Einteilung der Fahrzeuge
    • Prüfung der Sicherheitsverfahren (beispielsweise Unfallverhütungsvorschriften und Ladungssicherung)

     

     

     


    Gibt es Ausnahmen von der Pflicht, einen Verkehrsleiter im Unternehmen zu haben?

    Nein, letztendlich benötigt jedes Unternehmen des gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehrs seit dem 4. Dezember 2011 einen Verkehrsleiter, so wie es zuvor auch schon eine fachkundige Person, die zur Leitung der Verkehrsgeschäfte bestellt war, geben musste. Die generell vom Anwendungsbereich des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) und des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) ausgenommenen Betriebsarten bleiben durch die Neuregelung unberührt.

    Ich betreibe Güterbeförderungen nur im Rahmen des Werkverkehrs. Benötige ich einen Verkehrsleiter?

    Nein, Werkverkehrsunternehmen  fallen nicht unter die EU-Verordnung. Sie benötigen keinen Verkehrsleiter.

    Wer kann Verkehrsleiter werden und welche Anforderungen werden an ihn gestellt?

    Zum Verkehrsleiter bestellt werden kann grundsätzlich jede natürliche Person (Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009), sofern sie folgende Kriterien erfüllt:

    • Zuverlässigkeit: Die Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters oder des Verkehrsunternehmers darf nicht zwingend in Frage gestellt sein, etwa durch Verurteilung oder Sanktionen aufgrund eines schwerwiegenden Verstoßes gegen geltende einzelstaatliche Vorschriften (vergleiche nachfolgende Ausführungen).
    • Fachliche Eignung: Der Verkehrsleiter soll die nötigen Kenntnisse haben, um sowohl innerstaatliche als auch grenzüberschreitende Verkehre zu leiten. Die erforderliche Fachkunde wird in der Regel durch eine IHK-Fachkundeprüfung nachgewiesen. Hier finden Sie weiterführende Informationen zum Fachkundenachweis Güterkraftverkehr und zum Fachkundenachweis Omnibusverkehr (nicht Taxi und Mietwagen).

    Neben diesen Kernanforderungen gibt es weitere Kriterien, die die EU verbindlich in allen Mitgliedsstaaten vorschreibt:

    • Tatsächliche und dauerhafte Leitung der Verkehrstätigkeiten des Unternehmens. Der Verkehrsleiter muss somit über entsprechende Entscheidungsbefugnisse und Kompetenzen im Unternehmen verfügen.
    • Er muss in einer echten Beziehung zu dem Unternehmen stehen, beispielsweise wenn er Angestellter, Direktor, Eigentümer oder Anteilseigner ist oder die Verwaltungsgeschäfte des Unternehmens führt. Ausnahmen gelten für den externen Verkehrsleiter (siehe hierzu Fragen 10 und 12).
    • Der Verkehrsleiter muss seinen ständigen Aufenthalt (seinen Wohnsitz) in der EU haben, nicht jedoch notwendigerweise im selben Mitgliedsstaat des Unternehmens

    Ist der Unternehmer, wenn er die Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt, nicht automatisch Verkehrsleiter?

    Nein, nicht direkt. Zwar kann sich der Erlaubnisinhaber einer Güterkraft- oder Personenverkehrserlaubnis auch selbst als Verkehrsleiter benennen, zunächst wird jedoch davon ausgegangen, dass die zur Führung der Personen- oder Güterkraftverkehrsgeschäfte benannte Person die Funktion des Verkehrsleiters einnimmt.

    Kann ich auch ein Güterkraft- oder Personenverkehrsunternehmen gründen oder leiten und die Erlaubnis hierfür erhalten, ohne dass ich selbst oder ein angestellter Mitarbeiter die notwendigen Fachkundeanforderungen erfüllt?

    Ja, dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich (vergleiche Artikel 4 Absatz 2 a) bis d) Verordnung (EG) Nr. 1071/2009). Demnach kann trotz der fehlenden Fachkunde einem Unternehmen die Erlaubnis erteilt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass das Unternehmen mit einem externen Verkehrsleiter einen Vertrag abschließt und diesen gegenüber der zuständigen Behörde als solchen benennt. Damit übernimmt der externe Verkehrsleiter die Verantwortung für die Verkehrsgeschäfte. 
     

    Externer Verkehrsleiter - Unser deutschlandweites Netzwerk von externen Verkehrsleitern bietet Ihnen eine hohe fachliche Kompetenz und Entlastung.

    Sie müssen keine Fachkundeprüfung ablegen oder sich mit zeitraubenden Themen wie Datenmanagement, Unternehmerhaftung oder Behördenkommunikation auseinandersetzen. Wir kümmern uns um alles und stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.

     

    Weiterführende Links: https://www.ihk.de/hannover/hauptnavigation/ausbildung-und-weiterbildung/pruefungen-und-unterrichtungen/sach-und-fachkundepruefungen-unterrichtungen/verkehrsbereich-5137120


    Was kostet ein Externer Verkehrsleiter?

    Unsere Dienstleistung als externer Verkehrsleiter bietet eine kosteneffiziente und flexible Lösung für Unternehmen im Güterkraftverkehr. Ob Sie neu gründen oder nach einer effizienteren Alternative suchen, unsere externen Verkehrsleiter sind spezialisiert auf die umfassende Betreuung Ihrer Transport- und Logistikprozesse.

    Warum einen externen Verkehrsleiter wählen?

    Ein externer Verkehrsleiter sichert die Einhaltung aller relevanten Verkehrsvorschriften und sorgt für eine reibungslose Abwicklung Ihrer Logistikoperationen. Dies spart Ihnen nicht nur Zeit und Ressourcen bei der Suche nach qualifiziertem Personal, sondern stellt auch sicher, dass Ihre Unternehmungen stets den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

    Kosten und Dienstleistungen

    Die Kosten für einen externen Verkehrsleiter variieren je nach Umfang der benötigten Dienstleistungen und dem Einsatzbereich. Generell bewegen sich die Preise zwischen 600 und 6.000 Euro pro Monat, abhängig von der Erfahrung des Verkehrsleiters und den spezifischen Anforderungen Ihres Unternehmens. Diese Dienstleistung umfasst unter anderem:

    • Überwachung der Einhaltung der Verkehrsvorschriften
    • Wartung der Fahrzeuge
    • Schulung des Fahrpersonals
    • Überprüfung der Transportdokumente

    Unverbindliche Beratung und Angebot

    Gerne beraten wir Sie individuell zu Ihren Bedürfnissen und erarbeiten ein maßgeschneidertes Angebot für Sie. Kontaktieren Sie uns, um mehr über unsere externen Verkehrsleiter und die damit verbundenen Vorteile für Ihr Unternehmen zu erfahren.

    • About the Author: Jens Kottwitz ist seit Jahrzehnten in der Transportbranche tätig.

    Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme

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    Mitglied im Bundesverband Deutscher Sachverständiger

     

    Dienstleistungen

    Verkehrsleiter

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    Tachographendaten sichern und auswerten

    Unternehmensberatung Transport und Landwirtschaft

    QM-GMP Beratung

    Individuelle Schulungen zum Erwerb der EU-Lizenz

    Gefahrgutschulung

    Ladungssicherung

    Schulung Digitales Kontrollgerät

     

     

     

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