Wir stellen Ihren Verkehrsleiter
deutschlandweit
unbürokratisch, sofort
Erfahrene und langjährig am Markt tätige Verkehrsleiter stellen sich ihren Herausforderungen.

Der Dienst steht sofort ab Vertragsunterzeichnung zur Verfügung
Der Service steht Ihnen unmittelbar nach Vertragsabschluss zur Verfügung. Mit uns kommen Sie unkompliziert und sicher zur EU-Transportlizenz. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und begleiten Sie zuverlässig durch den gesamten Lizenzierungsprozess.
Sollten Sie in Ihrem Unternehmen keinen eigenen Verkehrsleiter beschäftigen, stellen wir Ihnen einen externen Verkehrsleiter zur Verfügung. Diese Lösung ermöglicht es Ihnen, Ihr Verkehrsunternehmen rechtskonform, effizient und erfolgreich zu führen – ohne zusätzlichen Personalaufwand.

Und die Preise?
Unsere Leistungen kalkulieren wir individuell, abhängig von Unternehmensgröße, Einsatzbereich und Leistungsumfang. Gerne erstellen wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot.
Wer benötigt einen Verkehrsleiter?
Seit Inkrafttreten der Verordnung (EG) 1071/2009 muss jedes Unternehmen, das eine Güterkraftverkehrserlaubnis beantragt, einen Verkehrsleiter benennen. Dies kann sein:
- der Unternehmer selbst
- ein angestellter Mitarbeiter
- oder ein externer Verkehrsleiter
Diese Verpflichtung gilt auch für Lohnunternehmer und betrifft Fahrzeuge
- ab 3,5 t zGG im nationalen Verkehr
- ab 2,5 t zGG im internationalen Güterverkehr

Moderne Management-Systeme und Auswertungssoftware für Ihr Unternehmen
Wir setzen auf moderne Management-Systeme und leistungsstarke Auswertungssoftware, um Ihre betrieblichen Prozesse effizient und rechtskonform zu gestalten. So behalten Sie jederzeit den Überblick über relevante Daten, Fristen und gesetzliche Vorgaben und können fundierte Entscheidungen treffen.
Der sichere Weg zur EU-Lizenz
Bereits hunderte Unternehmen haben wir erfolgreich zur Transportlizenz geführt. Profitieren Sie von unserer langjährigen Markterfahrung und unserer fachlichen Expertise – von der Antragstellung bis zur Genehmigung.


Beratungsagentur Jens Kottwitz
Im Hagen 2, 31311 Uetze
Zweigstelle in Berlin, Mühlenstr. 8a
→Mo-Fr: 07.00 - 18.00
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Seit dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) 1071/2009 muss jedes Unternehmen, der eine Güterkraftverkehrserlaubnis beantragt, einen Verkehrsleiter benennen. Das kann sowohl der Unternehmer selbst, ein Angestellter des Betriebes oder ein externer Verkehrsleiter sein. Ab Mitte 2017 gilt dies auch für Lohnunternehmer. Das gilt für Fahrzeuge ab national ab 3,5 t zGG oder 2,5 t bei internationalem Güterverkehr.
