Willkommen bei Velox TransLog Beratungs GmbH

Als Ihr verantwortlicher Gefahrgutbeauftragter stehen wir Ihnen zur Seite. Hier finden Sie essentielle Informationen und Hilfestellungen rund um den sicheren Transport von Gefahrstoffen. Unser Ziel ist es, Ihnen Sicherheit und Vertrauen zu bieten und Sie bei der Einhaltung von Vorschriften zu unterstützen.

Sicherer Gefahrguttransport

Der Transport von Gefahrgut erfordert umfassendes Wissen über Sicherheitsstandards und Vorschriften. Hier erfahren Sie alles über sichere Transportwege, notwendige Ausrüstungen und geltende Rechtsvorschriften. Unsere Expertise hilft Ihnen, die Anforderungen effektiv zu erfüllen und Risiken zu minimieren.

Schulungen und Beratung

Wir bieten maßgeschneiderte Schulungen für Unternehmen, die Gefahrgut transportieren. Damit stellen wir sicher, dass Ihre Mitarbeiter umfassend informiert und geschult sind. Außerdem unterstützen wir Sie mit individueller Beratung, um die Compliance Ihres Unternehmens sicherzustellen und optimale Lösungen zu finden.

Was macht ein Gefahrgutbeauftragter?

Die Aufgaben eines (externen) Gefahrgutbeauftragten sind gut zu umreißen, da sie gesetzlich vorgegeben sind. Nach §8 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) fallen dem Gefahrgutbeauftragten vor allem folgende Pflichten und Aufgaben zu:

Beratung und Überwachung der Einhaltung der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter

  • Schriftliche Dokumentation aller Beratungstätigkeiten
  • Erstellung von Berichten bei Gefahrgutunfällen
  • Ausreichende und regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter
  • Erstellung des Jahresberichts
  • Aufbewahrung der Dokumente für fünf Jahre

Gibt es Ausnahmen?

Prüfen Sie jetzt, ob Sie einen Gefahrgutbeauftragten benötigen?

Die GbV kennt zahlreiche Ausnahmen, von denen Sie profitieren können. Die wichtigste: Wenn der Unternehmer selbst die Funktionen eines Gefahrgutbeauftragten übernimmt, ist kein weiterer Beauftragter nötig. (Natürlich muss der Unternehmer entsprechend geschult sein.)

Die weiteren (Einzel-)Ausnahmen betreffen Unternehmen, die

  • nur Güter versenden, die nach ADR, RID, ADN oder IMDG-Code freigestellt sind,
  • nur freigestellte Mengen befördern bzw. die 1000-Punkte-Regelung nach Kapitel 3.4 und 3.5 ADR/RID/ADN/IMDG-Code einhalten,
  • gefährliche Güter lediglich empfangen,
  • ausschließlich Pflichten als Fahrzeugführer, Schiffsführer, Reisender oder Stelle für Inspektionen und Prüfungen von Großpackmitteln (IBC) wahrnehmen,
  • Verpackungen herstellen oder rekonditionieren und nicht anderweitig an einer Gefahrgutbeförderung beteiligt sind,
  • ausschließlich als Auftraggeber des Absenders nicht mehr als 50 Tonnen netto Gefahrgut pro Jahr versenden (ausgenommen radioaktive Stoffe der Klasse 7 und gefährliche Güter der Beförderungskategorie 0),
  • ausschließlich als Entlader an der Beförderung gefährlicher Güter von nicht mehr als 50 Tonnen netto pro Jahr beteiligt sind.

Achtung: Auch Unternehmen, die zwar Gefahrgüter nur empfangen, aber zusätzlich die Pflichten des Entladers für mehr als 50 Tonnen pro Kalenderjahr übernehmen, müssen einen Gefahrgutbeauftragten bestellen.

Fällt Ihr Gefahrgut unter die 1000-Punkte-Regelung?

Das ADR-Tool ist unter  https://velox-gb.de/tools/ erreichbar. Testen Sie selbst.

Ihr Gefahrgutbeauftragter: Aufgaben & Services

Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten
  • Überwachung aller Prozesse rund um die Beförderung gefährlicher Güter

  • Kontrolle der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben (ADR/GGVS)

  • Erstellung und Pflege von Arbeitsanweisungen

  • Organisation und Begleitung externer sowie interner Audits

  • Ansprechpartner für Behörden, Fahrer und Disponenten

  • Durchführung gesetzlich vorgeschriebener Jahresberichte

  • Analyse von Abläufen und Risikoquellen

  • Unterstützung bei der Auswahl von Verpackungen und Kennzeichnungen

  • Dokumentenprüfung: Beförderungspapiere, Schulungsnachweise, Sicherheitsdatenblätter

  • Fahrerunterweisungen nach ADR

  • Mitarbeiterschulungen für Lager & Umschlag

  • Praktische Übungen zur sicheren Handhabung von Gefahrgut

  • Individuelle Schulungskonzepte für Unternehmen

  • Prüfung der Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften

  • Maßnahmen zur Unfallverhütung und Risikominimierung

  • Einführung effizienter Prozesse für Gefahrgutlogistik

  • Laufende Überwachung und Optimierung

  • Beratung und Unterstützung bei Zwischenfällen

  • Analyse der Ursachen

  • Dokumentation gemäß gesetzlicher Anforderungen

  • Ableitung neuer Sicherheitsmaßnahmen

Schriftliche Weisung

Massnahmen bei einem Unfall oder Notfall