Wir stellen Ihren Verkehrsleiter
deutschlandweit
unbürokratisch, sofort
Erfahrene und langjährig am Markt tätige Verkehrsleiter stellen sich ihren Herausforderungen.

Der Dienst steht sofort ab Vertragsunterzeichnung zur Verfügung
Mit uns kommenden Sie unkompliziert und sicher zur Transportlizenz. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und begleiten Sie durch den gesamten Lizenzierungsprozess.

Kompetente Partner an Ihrer Seite
Sollten Sie in Ihrem Unternehmen keinen eigenen Verkehrsleiter beschäftigen, bietet Ihnen ein von uns bereitgestellter externer Verkehrsleiter eine unkomplizierte Lösung, um Ihr Verkehrsunternehmen erfolgreich zu führen.
Wir übernehmen sämtliche Aufgaben im Bereich des Verkehrsmanagements und der Verkehrsregulierung, so dass Sie sich vollständig auf Ihr Hauptgeschäft fokussieren können.
Und die Preise?
Die kalkulieren wir individuell.
Wer benötigt einen Verkehrsleiter?
Seit dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) 1071/2009 muss jedes Unternehmen, der eine Güterkraftverkehrserlaubnis beantragt, einen Verkehrsleiter benennen. Das kann sowohl der Unternehmer selbst, ein Angestellter des Betriebes oder ein externer Verkehrsleiter sein. Ab Mitte 2017 gilt dies auch für Lohnunternehmer. Das gilt für Fahrzeuge ab national ab 3,5 t zGG oder 2,5 t bei internationalem Güterverkehr.


Moderne Management-Systeme und Auswertungssoftware für Ihr Unternehmen
Wir setzen auf moderne Management-Systeme und leistungsstarke Auswertungssoftware, um Ihre betrieblichen Prozesse effizient und rechtskonform zu gestalten. Mit unseren Tools behalten Sie stets den Überblick über alle relevanten Daten und Vorgaben. So unterstützen wir Sie dabei, Entscheidungen fundiert zu treffen und Ihr Unternehmen optimal aufzustellen.
Der sichere Weg zur EU-Lizenz
Wir haben bereits hunderte Unternehmen erfolgreich zur Transportlizenz geführt. Mit unserer Erfahrung und Expertise sorgen wir dafür, dass Sie alle Anforderungen erfüllen und den Lizenzprozess reibungslos durchlaufen. Verlassen Sie sich auf unsere professionelle Unterstützung – von der Antragstellung bis zur Genehmigung.


Beratungsagentur Jens Kottwitz
Im Hagen 2, 31311 Uetze
Zweigstelle in Berlin, Mühlenstr. 8a
→Mo-Fr: 07.00 - 18.00
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Seit dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) 1071/2009 muss jedes Unternehmen, der eine Güterkraftverkehrserlaubnis beantragt, einen Verkehrsleiter benennen. Das kann sowohl der Unternehmer selbst, ein Angestellter des Betriebes oder ein externer Verkehrsleiter sein. Ab Mitte 2017 gilt dies auch für Lohnunternehmer. Das gilt für Fahrzeuge ab national ab 3,5 t zGG oder 2,5 t bei internationalem Güterverkehr.