Gefahrgutberatung für Unternehmen – unsere Leistungen
Die Velox TransLog Beratungs GmbH unterstützt Unternehmen deutschlandweit bei der sicheren und rechtskonformen Organisation ihrer Gefahrgutprozesse. Das Leistungsspektrum reicht von der externen Gefahrgutbeauftragung über ADR-Schulungen und betriebliche Prüfungen bis zur Erstellung von Jahresberichten und Gefahrgutdokumentationen.
Die Betreuung wird an die tatsächlichen Beförderungsvorgänge, Gefahrgutklassen und betrieblichen Abläufe angepasst. Sie erhalten einen festen Ansprechpartner und praxisgerechte Lösungen für Ihre täglichen Aufgaben im Gefahrgutbereich.
Häufige Fragen zur Gefahrgutberatung
Antworten zu Bestellung, Aufgaben und betrieblicher Umsetzung.
Wann muss ein Unternehmen einen Gefahrgutbeauftragten bestellen?
Ein Unternehmen muss grundsätzlich mindestens einen Gefahrgutbeauftragten bestellen, sobald es an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist und ihm Pflichten als Beteiligter nach der GGVSEB oder der GGVSee zugewiesen sind. Ob eine Bestellung erforderlich ist, hängt daher von den tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten und möglichen Befreiungen nach § 2 GbV ab.
Kann die Funktion durch einen externen Gefahrgutbeauftragten wahrgenommen werden?
Ja. Die Funktion darf auch eine Person wahrnehmen, die dem Unternehmen nicht angehört. Voraussetzung ist ein gültiger Schulungsnachweis für den betroffenen Verkehrsträger sowie die tatsächliche Möglichkeit, die Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten ordnungsgemäß zu erfüllen.
Welche Aufgaben übernimmt ein externer Gefahrgutbeauftragter?
Zu den wesentlichen Aufgaben gehören die Überwachung der Einhaltung der Gefahrgutvorschriften, die Beratung des Unternehmens, die Prüfung betrieblicher Abläufe, Aufzeichnungen über die Überwachungstätigkeit, die Mitwirkung bei erforderlichen Unfallberichten und die Erstellung des Jahresberichts. Umfang und Schwerpunkte richten sich nach den Gefahrgütern, Verkehrsträgern und Abläufen des Unternehmens.
Wann muss der Jahresbericht des Gefahrgutbeauftragten erstellt werden?
Der Jahresbericht ist innerhalb eines halben Jahres nach Ablauf des Geschäftsjahres zu erstellen. Er enthält unter anderem die Gefahrgutklassen, die Gesamtmengen in den gesetzlich vorgegebenen Mengenstufen, meldepflichtige Unfälle und weitere Angaben, die für die Beurteilung der Sicherheitslage wichtig sind.
Entfällt bei einer Befreiung von der Gefahrgutbeauftragtenpflicht auch die Schulung der Mitarbeiter?
Nein, nicht automatisch. Eine Befreiung nach § 2 GbV betrifft die Anwendung der Gefahrgutbeauftragtenverordnung und damit insbesondere die Bestellungspflicht. Unabhängig davon müssen Personen, deren Arbeitsbereich die Beförderung gefährlicher Güter betrifft, nach Kapitel 1.3 ADR entsprechend ihren Aufgaben unterwiesen sein. Dies gilt beispielsweise auch bei Beförderungen unterhalb der Mengengrenzen des ADR 1.1.3.6 oder bei begrenzten Mengen, soweit keine besondere Ausnahme greift.
Individuelle Gefahrgutberatung anfragen
Sie möchten einen externen Gefahrgutbeauftragten bestellen, Ihre betrieblichen Abläufe prüfen lassen oder benötigen Unterstützung bei einer konkreten Gefahrgutfrage? Beschreiben Sie uns kurz Ihre Tätigkeiten, die betroffenen Verkehrsträger und den gewünschten Leistungsumfang. Wir melden uns persönlich bei Ihnen.