Maritime Dangerous Goods Code (IMDG-Code)
Er behandelt den Transport verpackter gefährlicher Güter. Die Vorschiften betreffen Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation gefährlicher Güter und den Umgang während der Beförderung, zum Beispiel in Form von Stauvorschriften.
Gefahrgutverordnung See (GGVSee)
Diese und weitere internationale Regelungen werden über § 3 GGVSee in deutsches Recht eingeführt. In § 4 GGVSee werden allgemeine Sicherheitspflichten zur Überwachung (Unfallmeldepflichten) und zur Unterweisung von Bord- und Landpersonal festgelegt. Ein Beförderungsdokument ist ebenfalls mitzuführen. Wie in der GGVSEB werden hier auch die Aufgaben der Ämter und Behörden sowie die Pflichten je nach Rolle im Beförderungsprozess vorgeschrieben.
Gefahrgutbeauftragte
Eine Gefahrgutbeauftragte oder ein Gefahrgutbeauftragter muss von Reedereien und Speditionen bestellt werden, wenn Gefahrgut befördert wird.